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Cannabis und Autofahren: Was wirklich gilt – Alle Regeln im Überblick

Marcus Werner
Marcus Werner

29. Januar 2025

Frau am Steuer raucht Joint bei offenem Fenster

Ein teures Vergnügen?! Cannabis am Steuer

©Elsa Olofsson / unsplash

Sonstiges
Cannabis
Konsum
Recht

Seit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland fragen sich viele, was beim Autofahren noch erlaubt ist. Darf man nach einem Joint überhaupt noch fahren? Wie lange bleibt THC im Körper nachweisbar? Und was droht bei einem Verstoß?

Wer die neuen Gesetze und Regeln nicht kennt, riskiert Bußgelder, Fahrverbote oder sogar den Führerschein. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

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Inhaltsverzeichnis

  1. THC-Grenzwert – Was ist erlaubt?
  2. Wie lange bleibt THC nachweisbar?
  3. Mischkonsum: Cannabis und Alkohol am Steuer​
  4. Medizinisches Cannabis - Welche Regeln gelten für Patienten?
  5. Versicherungsschutz: Wer zahlt im Ernstfall?
  6. Strafen bei Verstößen: Was kostet ein Vergehen?
  7. Zusammenfassung
  8. Fazit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aktueller THC-Grenzwert: Der neue Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum​.
  • Null-Toleranz für Fahranfänger: In der Probezeit und unter 21 Jahren ist jeder Cannabiskonsum verboten​.
  • Mischkonsum verboten: Alkohol und Cannabis zusammen am Steuer kosten mindestens 1.000 € Bußgeld​.
  • Nachweisbarkeit von THC: Gelegentlicher Konsum bleibt bis zu 24 Stunden nachweisbar, bei regelmäßiger Nutzung sogar Wochen​.
  • Medizinisches Cannabis: Ist erlaubt, aber nur bei bestimmungsgemäßem Gebrauch – sonst droht eine Strafe​.
  • Versicherungsschutz: Wer unter THC-Einfluss einen Unfall verursacht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes​.

1. THC-Grenzwert – Was ist erlaubt?

Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum​. Damit wurde der bisherige Wert von 1,0 Nanogramm deutlich angehoben, um Konsumenten besser zu schützen.

Vergleich zu Alkohol:

  • 3,5 Nanogramm THC entsprechen etwa 0,2 Promille Alkohol​.
  • Das bedeutet, leichte Beeinträchtigungen der Reaktionszeit oder Aufmerksamkeit können bereits auftreten.

Achtung:

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol bleibt verboten – hier gelten strengere Regeln, die wir weiter unten ausführlich erläutern

„THC bleibt bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nachweisbar. Der neue Grenzwert soll sicherstellen, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen ein zeitlicher Bezug zum Fahren besteht.“

Unabhängige Expertenkommission

Welche Regeln gelten für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren

Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gelten besonders strenge Regeln bezüglich Cannabis im Straßenverkehr: absolutes Cannabis-Verbot.

Das bedeutet:

  • In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige greift der normale THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm nicht
  • Es gilt eine Nulltoleranz-Grenze, ähnlich wie bei Alkohol für diese Altersgruppe.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen:

  • Ein Bußgeld von 250 Euro
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Für Fahranfänger in der Probezeit: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger in der Probezeit

Hintergrund

Die strengen Regeln wurden eingeführt, da THC im Blut deutlich länger nachweisbar ist als Alkohol. Sie sollen de facto zu einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren führen, die Auto fahren wollen.

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2. Wie lange bleibt THC nachweisbar?

Die Nachweisbarkeit von THC hängt von vielen Faktoren ab: Konsumhäufigkeit, Körpergewicht und Stoffwechsel spielen eine große Rolle.

KonsumhäufigkeitNachweisbarkeit im Blut
Einmaliger Konsum8–24 Stunden​
Gelegentlicher Konsum1–3 Tage
Regelmäßiger Konsum1–4 Wochen
Täglicher Konsumbis zu 3 Monate

Wie lange muss man nach dem Cannabiskonsum warten, bevor man wieder Autofahren darf?

Die Wartezeit nach dem Cannabiskonsum bis zum sicheren Autofahren hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber es gibt einige allgemeine Empfehlungen.

Mindestwartezeit

Die meisten Experten empfehlen eine Mindestwartezeit von 24 Stunden nach dem Cannabiskonsum, bevor man wieder Auto fährt. Der ADAC rät ebenfalls zu einer Wartezeit von mindestens 24 Stunden für Gelegenheitskonsumenten.

Welche Faktoren beeinflussen die Wartezeit?

  • Konsummenge und THC-Gehalt
  • Häufigkeit des Konsums (Gelegenheitskonsument vs. regelmäßiger Konsument)
  • Individuelle Stoffwechselprozesse
  • Nachweisbarkeit im Körper

Vorsichtsmaßnahmen

  • Gelegenheitskonsumenten sollten mindestens 8-12 Stunden warten, bevor sie Auto fahren
  • Für maximale Sicherheit wird die bereits erwähnte Wartezeit von 24 Stunden empfohlen
  • Regelmäßige Konsumenten sollten generell auf das Führen von Fahrzeugen verzichten

Tipp

Es ist wichtig zu beachten, dass selbst wenn der THC-Wert unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, die Fahrtüchtigkeit trotzdem beeinträchtigt sein kann. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall länger zu warten oder ganz auf das Autofahren zu verzichten.

3. Mischkonsum: Cannabis und Alkohol am Steuer

Seit der Teillegalisierung von Medizinischem Cannabis in Deutschland herrscht Unsicherheit über die Regeln für den Mischkonsum mit Alkohol im Straßenverkehr.

Hier ein Überblick über die aktuell geltenden Bestimmungen:

Aktuelle Regelungen:

  • Autofahrer dürfen bis zu 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum und gleichzeitig bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben
  • Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis- und Alkoholverbot

Strafen bei Verstößen:

  • Bei Überschreitung der THC-Grenze: 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
  • Bei Mischkonsum über den Grenzwerten: 1.000 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
  • Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Bußgelder auf bis zu 3.000 Euro

Gefahren des Mischkonsums:

  • Verstärkte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Wechselwirkungen
  • Erhöhtes Unfallrisiko: 2022 war bei jedem zweiten tödlichen Drogenunfall auch Alkohol im Spiel.
  • Schon geringe Dosen steigern die Wirkungseffekte gegenseitig

Versicherungsrechtliche Konsequenzen:

  • Bei Unfällen unter Mischkonsum-Einfluss droht der Verlust des Versicherungsschutzes
  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar Schäden des Unfallopfers, nimmt den Verursacher aber in Regress
  • Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.
  • Experten und Interessensgruppen fordern angesichts der Gefahren strengere Regeln:
  • Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft plädiert für ein komplettes Verbot des Mischkonsums am Steuer
  • Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt eine Null-Toleranz-Grenze für den gleichzeitigen Konsum von Cannabis und Alkohol

Die Diskussion um verschärfte Regelungen läuft, während die bestehenden Grenzwerte vorerst in Kraft bleiben. Autofahrer sollten die Risiken des Mischkonsums ernst nehmen und im Zweifelsfall ganz auf das Fahren verzichten.

Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen

Unabhängige Expertenkommission

Wer also Cannabis zusammen mit Alkohol zu sich genommen hat, lässt das Auto am besten stehen. Dasselbe gilt für das Fahrrad.

Auch wenn der Gesetzgeber hier keine spezifischen Grenzwerte definiert hat, drohen bei festgestellter Fahruntüchtigkeit empfindliche Strafen – von Geldstrafen, bis Freiheitsstrafen (max. 5 Jahre), Fahrverbote, Führerscheinentzug und Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) ist alles dabei.

Urlauber aufgepasst! Wer ins Ausland fährt, sollte sich über die Einfuhrregeln von Cannabis und die örtlichen THC-Grenzwerte informieren. Wir haben dazu den THC-Check in den Urlaubsländern gemacht.

4. Medizinisches Cannabis - Welche Sonderregeln gelten für Patienten?

Für Patienten, die Cannabis auf Rezept einnehmen, gelten beim Autofahren besondere Regelungen:

Grundsätzliche Erlaubnis

Patienten mit ärztlich verschriebenem Cannabis dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen und Auto fahren. Der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut gilt für sie nicht.

Voraussetzungen

  • Die Einnahme muss bestimmungsgemäß nach ärztlicher Verordnung erfolgen
  • Der Patient muss fahrtüchtig sein und das Fahrzeug sicher führen können
  • Es dürfen keine Ausfallerscheinungen oder Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit vorliegen

Empfehlungen

  • Besondere Vorsicht ist in der Eingewöhnungsphase und bei Dosisänderungen geboten
  • Vor jeder Fahrt sollte die aktuelle Fahrtüchtigkeit kritisch geprüft werden

Rechtliche Aspekte

  • Trotz Rezept kann bei Fahrauffälligkeiten eine MPU oder ein Führerscheinentzug drohen
  • Bei Unfällen oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können Strafen verhängt werden

Einschränkungen

  • Zusätzlicher Konsum von illegalem Cannabis oder Mischkonsum mit Alkohol ist nicht erlaubt
  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine ärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung anordnen

Tipp

Als Cannabis-Patient müssen Sie beim Autofahren keine speziellen Dokumente gesetzlich verpflichtend mitführen. Allerdings wird dringend empfohlen, folgende Unterlagen bei sich zu haben:

  • Eine Kopie des aktuellen Betäubungsmittelrezepts (BTM-Rezept), auf dem Ihnen Cannabis verordnet wurde
  • Eine ärztliche Bescheinigung oder ein ausführliches Attest, das Ihre Erkrankung und die Notwendigkeit der Cannabistherapie bestätigt
  • Einen Patientenausweis oder Cannabisausweis, falls vorhanden.

Dies kann dazu beitragen, potenzielle Probleme oder Missverständnisse mit den Behörden zu vermeiden und Ihre Position bei einer Kontrolle zu stärken.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen aktuellen Medikationsplan mitzuführen, besonders wenn Sie neben Cannabis noch andere Medikamente einnehmen. Dies unterstreicht, dass Ihre Cannabiseinnahme Teil einer ärztlich überwachten Therapie ist.

Patienten mit Cannabis-Rezept müssen also verantwortungsvoll mit ihrer Teilnahme am Straßenverkehr umgehen und im Zweifelsfall auf das Autofahren verzichten.

Mehr über die Cannabispflanze und die medizinischen Indikationen erfahrt Ihr im Ratgeber Cannabispflanze: Heilmittel oder Risiko?

5. Versicherungsschutz und Cannabis – Wer zahlt im Ernstfall?

Der Konsum von Cannabis kann sich erheblich auf Ihren Versicherungsschutz auswirken – besonders bei Kfz-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:

Kfz-Versicherung

  • Kaskoversicherung: Wenn Sie unter Cannabiseinfluss einen Unfall verursachen, kann Ihre Kaskoversicherung die Zahlung kürzen oder sogar komplett verweigern
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar den Schaden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5.000 Euro von Ihnen als Verursacher zurückfordern (Regress), wenn Sie unter Drogeneinfluss standen
  • Grobe Fahrlässigkeit: Sogar wenn Sie sich innerhalb der gesetzlichen THC-Grenzwerte bewegen, wird das Fahren unter Cannabiseinfluss oft als grob fahrlässig eingestuft

Private Haftpflichtversicherung

  • Fahrlässigkeit: Schäden, die Sie unter Cannabiseinfluss fahrlässig verursachen, werden in der Regel von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung übernommen
  • Vorsatz: Handeln Sie jedoch vorsätzlich (also absichtlich), entfällt der Versicherungsschutz komplett

Private Unfallversicherung

  • Wenn ein Unfall auf eine Bewusstseinsstörung durch Drogenkonsum zurückzuführen ist, kann Ihre private Unfallversicherung die Leistung verweigern. Das bedeutet, dass Sie im Ernstfall ohne Schutz dastehen

Wichtige Hinweise für den Straßenverkehr

  • THC bleibt deutlich länger im Blut nachweisbar als Alkohol. Das kann auch dann zu Problemen führen, wenn Sie sich eigentlich wieder fit fühlen.

Tipp

Versicherungen prüfen bei Unfällen genau. Auch THC-Rückstände im Blut können als Nachweis gelten – selbst wenn der Konsum Tage zurückliegt.

6. Strafen bei Verstößen – Was kostet ein Vergehen?

Die Strafen bei Verstößen gegen die THC-Grenzwerte sind empfindlich:

VerstoßStrafe
Mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot​
Mischkonsum (Cannabis + Alkohol)1.000 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot​
Fahranfänger (unter 21 Jahre)250 € Bußgeld
WiederholungsfallMedizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Wer wiederholt auffällt, riskiert den vollständigen Entzug des Führerscheins und eine kostenintensive MPU.

Wann wird eine MPU wegen Cannabiskonsum angeordnet?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer ein großer Schreck. Besonders nach einem Verstoß mit Cannabis am Steuer wird sie oft zur Voraussetzung für die Wiedererlangung des Führerscheins. Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wegen Cannabiskonsum wird in folgenden Fällen angeordnet:

1. Fahren unter THC-Einfluss

Wenn eine Person ein Fahrzeug unter der Wirkung von aktivem THC geführt hat und mindestens gelegentlicher Konsum nachgewiesen wird, ist eine MPU verpflichtend. Gelegentlicher Konsum wird angenommen, wenn die Person mehr als einmal Cannabis konsumiert hat oder dies zugibt.

2. Nachweis hoher THC-Werte

Liegt der THC-COOH-Wert (Abbauprodukt von THC) über 100 ng/ml, wird ebenfalls von gelegentlichem Konsum ausgegangen. Dies kann auch dann zu einer MPU führen, wenn kein aktiver THC-Wert im Blut nachgewiesen wurde.

3. Fehlendes Trennungsvermögen

Eine MPU wird angeordnet, wenn die Fähigkeit fehlt, den Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen. Dies kann durch hohe THC-Werte oder auffälliges Verhalten im Straßenverkehr festgestellt werden.

4. Wiederholte Verstöße

Bei wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln unter Cannabiseinfluss oder bei Verdacht auf Missbrauch kann eine MPU verlangt werden.

5. Cannabisabhängigkeit

Wenn Hinweise auf eine Abhängigkeit bestehen, ist ebenfalls eine MPU erforderlich. Dies wird oft durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.

6. Einzelfälle bei niedrigen THC-Werten

Auch bei aktiven THC-Werten unter 1,0 ng/ml kann eine MPU angeordnet werden, wenn weitere Zweifel an der Fahreignung bestehen (z. B. fehlendes Trennungsvermögen).

Hinweis

Ein einmaliger Probierkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr rechtfertigt keine MPU-Anordnung. In solchen Fällen kann stattdessen ein ärztliches Gutachten verlangt werden.

Patienten mit medizinischem Cannabis können ebenfalls zu einer MPU aufgefordert werden, um ihre Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

Ablauf der MPU

  • Medizinischer Test – Überprüfung auf dauerhaften Cannabiskonsum durch Blut- oder Urintests
  • Leistungstest – Kontrolle der Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit
  • Psychologisches Gespräch – Beurteilung der Einsicht und der Bereitschaft zur Verhaltensänderung

Kosten der MPU

  • Je nach Umfang liegen die Kosten zwischen 400 € und 750 €
  • Besteht man nicht beim ersten Versuch, fallen erneut Gebühren an

Wichtig:

Die MPU verlangt oft eine längere Abstinenzphase (mehrere Monate). Dokumentierte Drogentests sind meist Pflicht.

7. Zusammenfassung

  • Neuer THC-Grenzwert: Seit 2024 gelten 3,5 Nanogramm THC als Obergrenze im Straßenverkehr.
  • Strenge Regeln für Fahranfänger: Nulltoleranz während der Probezeit und unter 21 Jahren.
  • Langzeit-Nachweisbarkeit: THC kann Wochen oder Monate im Blut verbleiben – Vorsicht vor Tests.
  • Hohe Strafen bei Mischkonsum: Kombination mit Alkohol führt zu Geldstrafen von 1.000 € und Fahrverbot.
  • Versicherungsschutz gefährdet: THC-Konsum kann den Versicherungsschutz bei Unfällen zunichtemachen.

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8. Fazit

Die Cannabis-Legalisierung bringt viele neue Freiheiten – doch gerade im Straßenverkehr gelten strenge Regeln. Mit einem THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm bietet das Gesetz zwar eine klare Orientierung, doch bleibt die Verantwortung beim Fahrer.

Besonders Mischkonsum, Fahranfänger und regelmäßige Konsumenten müssen aufpassen. Der Verlust des Führerscheins oder der Versicherungsschutz kann schnell zum Problem werden. Wer sicher mit dem Fahrzeug unterwegs sein will, sollte auf Cannabis verzichten.

Langfristig bleibt die Regel: Wer fährt, kifft nicht.

Mit den richtigen Informationen und einem bewussten Umgang lassen sich Strafen vermeiden und die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer-/innen gewährleisten.

Quellen

Babson et al. (2017): Hypnogene Effekte von THC und Auswirkungen auf den REM-Schlaf

Bolla et al. (2010): Schlafstörungen bei regelmäßigem Cannabiskonsum

Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024: Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Cannabis

Cox et al. (2018): Einfluss von THC auf die Einschlafzeit und Schlafarchitektur

Hodges & Ashpole (2019): Chronobiologische Effekte von Cannabis bei älteren Menschen

Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): Regelungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Nicholson et al. (2004): Vergleichende Untersuchung der Wirkungen von THC und CBD auf den Schlaf

Kano et al. (2009): Grundlegende Mechanismen der CB1-Rezeptor-Aktivierung

Koch et al. (2020): Modulation der Schlafphasen durch das Endocannabinoidsystem und Einfluss auf den zirkadianen Rhythmus

Ried et al. (2023): Verbesserung der Schlaf- und Lebensqualität durch Cannabisextrakt

Shannon et al. (2019): Fallserie zur Verbesserung von Schlafqualität und Angstreduktion durch CBD

Vaughn et al. (2010): Zirkadiane Schwankungen von Endocannabinoiden und ihre Rolle bei der Schlafregulation

Walsh et al. (2021): Randomisierte placebokontrollierte Studie zur Wirksamkeit von Cannabisextrakt bei chronischer Insomnie


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