Statistiken widerlegen CDU-Kritik an Cannabisgesetz: Justiz in Sachsen nicht überlastet

Sachsen: Cannabis-Legalisierung halb so wild
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Seit der Legalisierung von Cannabis in Sachsen im April 2024 zeigen aktuelle Zahlen, dass die Justiz entgegen der Befürchtungen der CDU nicht überlastet ist. Das geht aus einer aktuellen Recherche des TV-Senders „Sachsen Fernsehen" hervor.
Der Linken-Politiker Rico Gebhardt präsentierte entsprechende Daten im Sächsischen Landtag und widersprach damit der CDU, die die Umsetzung des Gesetzes als nicht machbar eingeschätzt hatte.
Positive Bilanz für die Justiz nach Legalisierung
Nach Angaben des Rundfunksenders verhängte oder überarbeitete die Justiz in Sachsen nach der Teillegalisierung von Cannabis rund 1.700 Strafen. Von der Cannabis-Amnestie profitierten knapp 700 Personen, deren Strafvollstreckung bereits begonnen hatte. Mindestens 699 Angeklagte erhielten bis Ende 2024 Straferlasse.
Sachsen Fernsehen berichtet weiter, dass in mehr als 1.017 Fällen die Staatsanwälte eine Neubewertung der Strafen beantragten, was häufig zu milderen Urteilen führte. Insgesamt prüfte die Justiz wohl etwa 29.200 Verfahren. Laut Gebhardt könnte die tatsächliche Zahl sogar höher liegen, da eine abschließende Statistik fehlt. Das Justizministerium bestätigte, dass bis Mitte April 2024 rund 29.200 anhängige Fälle überprüft wurden.
Lob für die Justiz, Kritik an der CDU
Die Linke lobte laut Sachsen Fernsehen die Justiz für die schnelle und pünktliche Überprüfung der Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes abgeschlossen wurde. Gebhardt betonte, dass Sachsen hier besonders effizient gearbeitet habe.
Die CDU hatte vor der Änderung des Bundesgesetzes im Landtag gegen die Freigabe von Cannabis gestimmt und einen erheblichen Mehraufwand für die Justiz prognostiziert. Trotz der jetzt vorliegenden Zahlen hält die Partei an ihrer ablehnenden Haltung fest.
Laut einer dimap-Umfrage wünschen sich die Deutschen eine Ausweitung der Cannabis-Teil-Legalisierung.
CDU plant Rückgängig des Gesetzes bei Wahlsieg
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Sachsen in der Öffentlichkeit Cannabis konsumieren, solange sie dabei Abstand zu Kindern und Schulen halten. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist erlaubt; bei mehr als 30 Gramm drohen weiterhin Strafen. Auch der Eigenanbau ist gestattet, ebenso wie die Mitgliedschaft in Anbau-Clubs. Der Verkauf und Kauf bleiben jedoch verboten.
Die CDU plant, das Cannabis-Gesetz im Falle eines Wahlsiegs wieder abzuschaffen. Im Wahlprogramm hat die Partei bereits angekündigt, das Gesetz der Ampel-Koalition kippen zu wollen.
Fazit
Die Legalisierung von Cannabis in Sachsen hat entgegen der Befürchtungen der CDU nicht zu einer Überlastung der Justiz geführt. Stattdessen zeigt sich, dass die Verfahren effizient und pünktlich bearbeitet wurden. Während die Linke die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes lobt, hält die CDU an ihrer Kritik fest und plant, das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs wieder abzuschaffen.
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